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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 BA 1871/18 B

Leitsatz

Leitsatz:

Über Beschwerden gegen die Festsetzung des Streitwertes durch den Kammervorsitzenden des Sozialgerichts entscheidet das Landessozialgericht durch den Berichterstatter allein.

Fundstelle(n):
HAAAG-95177

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