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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 214/14

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Beklagte die Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) aufgehoben und einen Anspruch auf Erstattung gewährter Rentenleistungen geltend gemacht hat.

Fundstelle(n):
YAAAG-95209

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