Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid; Anfechtungsmöglichkeiten
Leitsatz
NV: Wenn weder der Insolvenzverwalter noch einer der Insolvenzgläubiger noch der Schuldner der Feststellung einer Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle widersprochen haben, ist die Feststellung zur Insolvenztabelle, die als Steuerfestsetzung wirkt, mit einem förmlichen Rechtsbehelf (Einspruch, Klage, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision) nicht mehr anfechtbar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.050718.XIB17.18.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 339 Nr. 11 BFH/NV 2018 S. 1139 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2018 S. 800 ZIP 2018 S. 1938 Nr. 40 NAAAG-95350