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BGH Urteil v. - KZR 41/14

Gesetze: § 18 Abs 1 Nr 1 GWB, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 S 1 GWB

Neuordnung eines Netzes von markengebundenen Vertragswerkstätten: Markenspezifische Abgrenzung des vorgelagerten Ressourcenmarkts für Vertragswerkstätten; quantitative Selektion bei Umstellung eines qualitativ selektiven Vertriebssystems – Jaguar-Vertragswerkstatt

Leitsatz

Jaguar-Vertragswerkstatt

1. Ob der Status einer Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bei Personenkraftfahrzeugen einer bestimmten Marke darstellt, wird maßgeblich durch die - tatrichterlich festzustellenden - Ansprüche, Erwartungen und Gepflogenheiten der Fahrzeugeigentümer bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen bestimmt (Fortführung von , BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt).

2. Nutzt ein Kraftfahrzeughersteller eine Umstellung seines qualitativ selektiven Systems der Vertragswerkstätten zu einer quantitativen Selektion, kann das damit verfolgte Interesse im Rahmen der Abwägung mit dem Interesse eines bisherigen, von ihm unternehmensbedingt abhängigen Vertragspartners, auch nach der Systemumstellung weiterhin dem Netz der Vertragswerkstätten anzugehören, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:260116UKZR41.14.0

Fundstelle(n):
UAAAG-95407

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