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BSG Urteil v. - B 12 R 5/17 R

Tatbestand

Die Klägerin schloss mit der Schweizerischen Lebensversicherungs- und Rentenanstalt S. (S) am 26.1.2007 eine "Sofort beginnende Leibrente mit Garantiezeit" ab, die ihr aufgrund des gezahlten Einmalbetrags von 419 996,53 Euro ab 1.1.2007 eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von 1050,79 Euro garantiert. Darüber hinaus vereinbarte sie mit der A.-AG (A) am 2.2.2007 eine "SofortRente ab 1.2.2007", aus der nach geleisteter Einmalzahlung von 445 000 Euro eine lebenslange Garantierente in Höhe von 1137,59 Euro monatlich resultiert. Aus den Versicherungsverträgen erhielt sie über die Garantierenten hinaus monatlich weitere 259,21 Euro (S) und 403,41 Euro (A), zusammen 662,62 Euro.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:150818UB12R517R0

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 12 Nr. 6
DStR 2019 S. 14 Nr. 19
OAAAG-95863

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