Gesetze: § 40 Abs 3 S 1 PersVG HE, § 40 Abs 3 S 2 PersVG HE, § 111 Abs 3 S 1 PersVG HE
Berechnung und Zuordnung der zu verteilenden Freistellungen von Personalratsmitgliedern
Leitsatz
Bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern nach § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG (juris: PersVG HE) ist die Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen abzuziehen. Sie ist vielmehr auf den nach dem Berechnungsmodell von Hare-Niemeyer ermittelten Stimmenanteil der Gewerkschaft oder freien Liste anzurechnen, welcher der Vorsitzende angehört.