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BFH Beschluss v. - I R 36/16

Gesetze: FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; FGO § 56;

Zur Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagenem Postaustausch zwischen Behörde und Gericht

Leitsatz

NV: Bedient sich ein Verfahrensbeteiligter zur Beförderung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer anderen Behörde bzw. eines Gerichts, so hat er sich regelmäßig über die gewöhnlichen Beförderungslaufzeiten und -modalitäten und ihre tatsächliche Einhaltung zu informieren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.060618.IR36.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1277 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2019 S. 175
QAAAG-96172

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