Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Leitsatz
NV: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entfällt i.S. des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG in vollem Umfang auf den Mitunternehmer, in dessen Person er entsteht. Er ist in vollem Umfang gewerbesteuerbar, sofern es sich bei dem seinen Anteil veräußernden Mitunternehmer nicht um eine unmittelbar beteiligte natürliche Person handelt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.190718.IVR31.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 1282 Nr. 12 EStB 2018 S. 463 Nr. 12 GmbH-StB 2018 S. 384 Nr. 12 GmbHR 2018 S. 1222 Nr. 22 HFR 2019 S. 31 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2018 S. 794 KAAAG-96174