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Gewerbesteuer | Veräußerungsgewinne aus Mitunternehmeranteilen (BFH)
Bei einer doppelstöckigen
Personengesellschaft gehört zum Gewerbeertrag der Untergesellschaft nach
§ 7 Satz 2 Nr.
2 GewStG der Gewinn der Obergesellschaft aus der
Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils auch dann, wenn die Obergesellschaft
nur in Folge ihrer gewerblichen Beteiligungseinkünfte insgesamt gewerbliche
Einkünfte erzielt und an ihr ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind.
Der in
§ 52 Abs. 32a
EStG angeordnete zeitliche Anwendungsbereich des § 15 Abs.
3 Nr. 1 Alternative 2
EStG i.d.F. des
JStG 2007
verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG gehört zum Gewerbeertrag (auch) der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitun...