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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 19/17

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 13 Abs. 1

Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht vom Landkreis im Rahmen einer Beleihung als umsatzsteuerpflichtiger Umsatz

Leitsatz

1. Ein Beliehener ist nur dann als Nichtsteuerpflichtiger zu behandeln, wenn die Tätigkeit durch eine öffentliche Einrichtung ausgeübt wird und im Rahmen öffentlicher Gewalt erfolgt.

2. Die Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht vom Landkreis im Rahmen einer Beleihung gegen Gewährung von Zuschüssen stellt eine sonstige Leistung gegen Entgelt dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAG-96336

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