Übersetzung einer rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidung des Vorsitzenden; allgemeine Notwendigkeit einer Übersetzung
Leitsatz
1. Entscheidet ein Vorsitzender am Bundesgerichtshof, dass eine rechtskräftige Senatsentscheidung nicht übersetzt wird, kann hiergegen die Entscheidung des Gerichts eingeholt werden.
2. Ein Anspruch auf Übersetzung eines rechtskräftigen Urteils des Bundesgerichtshofs besteht nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:130918B1STR320.17.0
Fundstelle(n): AO-StB 2019 S. 153 Nr. 5 NJW 2018 S. 10 Nr. 45 NJW 2018 S. 3790 Nr. 52 wistra 2019 S. 32 Nr. 1 LAAAG-96823