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BGH Urteil v. - I ZR 26/17

Gesetze: § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 8 Abs 4 S 1 UWG, § 10 UWG, § 242 BGB

Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanzierten Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands - Prozessfinanzierer

Leitsatz

Prozessfinanzierer

Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:130918UIZR26.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2497 Nr. 43
NJW 2018 S. 3581 Nr. 49
WM 2018 S. 2054 Nr. 43
KAAAG-97201

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