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BGH Beschluss v. - VI ZB 70/16

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, Nr 3201 RVG-VV

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme des Klägers erfolgten Antrag auf Zurückweisung der Berufung

Leitsatz

Zur Ersatzfähigkeit der dem Berufungsbeklagten entstandenen Rechtsanwaltskosten, wenn die anwaltliche Tätigkeit (Antrag auf Zurückweisung der Berufung) in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Berufungsrücknahme erfolgt (Abgrenzung zu , BGHZ 209, 120).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:100418BVIZB70.16.0

Fundstelle(n):
TAAAG-97237

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