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BGH Urteil v. - I ZR 154/16

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 4 UWG, § 4a Abs 1 UWG, § 4a Abs 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Wettbewerbsverstoß im Internet: Angebot einer Werbeblocker-Software als zielgerichtete Behinderung und als aggressive geschäftliche Handlung - Werbeblocker II

Leitsatz

Werbeblocker II

1. Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

2. Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:190418UIZR154.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2497 Nr. 43
BB 2018 S. 961 Nr. 18
NJW 2018 S. 3640 Nr. 50
NJW 2018 S. 8 Nr. 44
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2018 S. 3295
ZIP 2018 S. 37 Nr. 19
UAAAG-97241

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