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BSG Urteil v. - B 1 KR 10/18 R

Gesetze: § 5 Abs 1 Nr 2a SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5, § 173 Abs 1 SGB 5 vom , § 174 Abs 5 SGB 5, § 175 SGB 5, § 186 Abs 10 SGB 5, § 190 Abs 13 S 1 Nr 1 SGB 5

Krankenversicherung - Ende der Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen nach Ablauf der Mindestbindungsfrist - unmittelbarer Anschluss eines neuen Versicherungspflichttatbestandes - Auslösung eines neuen Krankenkassenwahlrechts

Leitsatz

Versicherungspflichtige dürfen, wenn ihre Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestbindungsfrist kraft Gesetzes endet, ohne Kündigung eine Krankenkasse wählen, auch wenn sich ein neuer Versicherungspflichttatbestand unmittelbar anschließt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:110918UB1KR1018R0

Fundstelle(n):
FAAAG-97379

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