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BSG Urteil v. - B 8 SO 32/16 R

Gesetze: § 98 Abs 1 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 2 SGB 12, § 98 Abs 5 S 1 SGB 12, § 13 Abs 2 SGB 12

(Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter Wohnmöglichkeit in stationäre Einrichtung - Anwendbarkeit des § 98 Abs 2 S 2 SGB 12)

Leitsatz

Die Regelung über die fortgesetzte örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers beim Übertritt von einer stationären Einrichtung zu einer anderen ist auf den Wechsel aus einer ambulant betreuten Wohnmöglichkeit in eine stationäre Einrichtung (sog "gemischte Kette") weder direkt noch analog anwendbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:050718UB8SO3216R0

Fundstelle(n):
MAAAG-97381

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