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BFH Urteil v. - I R 80/02 BStBl 2003 II S. 926

Gesetze: EStG § 6aKStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

1. Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kurz vor Vollendung seines 64. Lebensjahres eine Pensionszusage, nach der der Versorgungsfall mit Vollendung des 70. Lebensjahres eintreten soll, so sind die Zuführungen zu einer deshalb gebildeten Pensionsrückstellung regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft in den neuen Bundesländern ansässig ist und die Zusage im Jahr 1991 erteilt hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom i R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416).

2. Wird der in einer Pensionszusage vorgesehene Eintritt des Versorgungsfalls durch eine spätere Änderung der Zusage hinausgeschoben, so ist für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Änderung die Erdienbarkeit des Versorgungsanspruchs nach Maßgabe der ursprünglichen Zusage zu beurteilen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 926
BB 2003 S. 2549 Nr. 48
BFH/NV 2003 S. 1670
BFH/NV 2003 S. 1670 Nr. 12
DStR 2003 S. 2012 Nr. 47
DStRE 2003 S. 1424 Nr. 23
FR 2003 S. 1281 Nr. 24
INF 2003 S. 930 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13978 Nr. 12
VAAAA-71754

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