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FG Köln Beschluss v. - 6 K 1075/18 (PKH) EFG 2018 S. 1830 Nr. 21

Gesetze: ZPO § 114, VV RVG Nr. 3335, FGO § 142

Prozesskostenhilfe

Keine PKH für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklage

Leitsatz

Für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklagen besteht kein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 347 Nr. 11
EFG 2018 S. 1830 Nr. 21
WAAAG-97505

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