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OLG Karlsruhe Urteil v. - 8 U 97/16

Leitsatz

1. Zur Bedeutung und zu den Voraussetzungen einer Rangrücktrittsvereinbarung

2. Eine Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (§ 64 S. 1 GmbHG n.F.) setzt nicht nur die Vornahme einer Zahlung des Geschäftsführers im Stadium der Insolvenzreife, sondern - über den Wortlaut hinaus - im Regelfall zusätzlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 315 Nr. 10
GmbHR 2018 S. 913 Nr. 17
GAAAG-97665

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