Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel
Leitsatz
1. NV: Bei der Beurteilung des erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung von Grundstücken i.S. der Grundsätze über den gewerblichen Grundstückshandel ist der Zeitraum, während dessen ein Grundstück als Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens langfristig selbst genutzt wurde, grundsätzlich zu berücksichtigen.
2. NV: Die Überführung eines Grundstücks ins Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt nicht als Anschaffung i.S. der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel; eine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG kommt nicht in Betracht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.270618.XR26.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2018 S. 1255 Nr. 12 DStZ 2019 S. 59 Nr. 3 EStB 2018 S. 463 Nr. 12 HFR 2018 S. 946 Nr. 12 KÖSDI 2019 S. 21064 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2018 S. 829 LAAAG-97779