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BFH Urteil v. - X R 42/17

Gesetze: FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; FGO § 119 Nr. 6;

Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

Leitsatz

1. NV: Will das FG die Steuerberechnung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt.

2. NV: Ein Urteilstenor ist unbestimmt, wenn das FG darin einen bestimmten Einkünftebetrag den „sonstigen Einkünften“ zuordnet, ohne sich dabei auf einen konkreten Tatbestand des § 22 EStG festzulegen, und das Urteil die zutreffende Zuordnung auch im Übrigen nicht erkennen lässt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.150518.XR42.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 371 Nr. 12
BFH/NV 2018 S. 1275 Nr. 12
HFR 2019 S. 135 Nr. 2
IAAAG-97780

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