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BFH Urteil v. - IV R 3/16

Gesetze: EStG § 5a Abs. 4a Satz 3; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2; EStG § 4 Abs. 4;

Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG

Leitsatz

1. NV: Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden ().

2. NV: Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung an der Personengesellschaft sind deshalb nicht von dem pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abzuziehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.190718.IVR3.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1259 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2018 S. 829
SAAAG-97781

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