Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH: Vorliegen eines Rechtskaufs; Anwendung des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Erwerb sämtlicher Anteile eines Unternehmens; Hinzuerwerb weiterer 50% der Geschäftsanteile; Störung der Geschäftsgrundlage bei gemeinschaftlichem Irrtum über die Solvenz der Gesellschaft
Leitsatz
1. Zur Mängelgewährleistung beim Rechtskauf nach § 453 BGB (hier: Kauf von Gesellschaftsanteilen).
2. Bei einem Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH, der als solcher ein Rechtskauf gemäß § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, sind im Fall von Mängeln des von der GmbH betriebenen Unternehmens die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB anzuwenden, wenn Gegenstand des Kaufvertrags der Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen ist und sich der Anteilskauf damit sowohl nach der Vorstellung der Vertragsparteien als auch objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Kauf des Unternehmens selbst und damit als Sachkauf darstellt (Fortführung von , WM 1970, 819 unter II; vom , VIII ZR 142/74, BGHZ 65, 246, 248 f., 251; vom , VIII ZR 263/81, BGHZ 85, 367, 370; vom , VIII ZR 185/96, BGHZ 138, 195, 204 und vom , VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 unter II 1; jeweils zu §§ 459 ff. BGB aF).
3. Ein solcher Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen liegt nicht vor, wenn ein Käufer, der bereits 50 % der Mitgliedschaftsrechte an einer GmbH hält, weitere 50 % der Geschäftsanteile dieser Gesellschaft hinzuerwirbt.
4. Zur Störung der Geschäftsgrundlage, wenn bei einem Anteilskauf beide Vertragsparteien irrtümlich von einer Solvenz der Gesellschaft ausgehen.
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2561 Nr. 44 BB 2019 S. 15 Nr. 1 DB 2018 S. 2690 Nr. 44 DNotZ 2019 S. 125 Nr. 2 DStR 2019 S. 115 Nr. 3 GmbHR 2018 S. 1263 Nr. 23 NJW 2018 S. 9 Nr. 47 NJW 2019 S. 145 Nr. 3 WM 2018 S. 2090 Nr. 44 ZIP 2018 S. 2112 Nr. 44 ZIP 2018 S. 83 Nr. 43 RAAAG-97858