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BGH Urteil v. - V ZR 221/17

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG, § 23 Abs 3 WoEigG

Wohnungseigentum: Feststellung eines unter einer Bedingung stehenden Beschlussergebnisses

Leitsatz

Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:120718UVZR221.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 8 Nr. 46
NJW-RR 2019 S. 73 Nr. 2
JAAAG-97933

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