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BVerwG Urteil v. - 4 C 7/17

Gesetze: § 31 Abs 2 BauGB, Art 14 GG

Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung

Leitsatz

1. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab (wie 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131).

2. Wollte der Plangeber die Planbetroffenen mit den Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis einbinden, sind diese Festsetzungen nachbarschützend. Dies gilt auch, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung nicht in seinen Willen aufgenommen hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:090818U4C7.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 45
WAAAG-97946

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