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KG Urteil v. - 9 U 41/16

Leitsatz

Leitsatz:

Auch ein nachgeschobener Kündigungsgrund, der im Zeitpunkt der Kündigung schon bestand, dem kündigenden Dienstberechtigten aber seinerzeit noch nicht bekannt war, kann eine Kündigung im Sinne der Vorschrift des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB veranlasst haben.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 2449 Nr. 46
DStRE 2019 S. 1037 Nr. 16
NJW 2018 S. 28 Nr. 34
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2018 S. 3216
VAAAG-98123

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