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LSG Hamburg Urteil v. - L 5 KA 12/16

Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägers befugt ist, die Grundpauschale nach den Gebührenpositionen 21213 bis 21215 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abzurechnen.

Fundstelle(n):
WAAAG-98153

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