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BGH Beschluss v. - 4 StR 591/17

Gesetze: § 242 StGB

Diebstahlstatbestand: Zueignungsabsicht bei Entwendung von Pfandleergut zum Zweck der Rückgabe gegen Erstattung des Pfandgeldes

Leitsatz

Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl, wenn der Täter Pfandleergut entwendet, um es gegen Auskehrung des Pfandbetrages in das Pfandsystem zurückzugeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:101018B4STR591.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 3598 Nr. 49
UAAAG-98213

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