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BSG Urteil v. - B 8 SO 5/17 R

Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12 vom , § 26 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 1 SGB 9, § 12 Nr 1 BSHG§47V

Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Petö-Therapie - Abgrenzung der sozialen Rehabilitation von der medizinischen Rehabilitation

Tatbestand

Im Streit ist die Erstattung von Kosten für eine 2009 durchgeführte Maßnahme ("Petö-Block-Therapie") in Höhe von insgesamt 6262,80 Euro.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:280818UB8SO517R0

Fundstelle(n):
IAAAG-98230

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