Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
Leitsatz
1. NV: Ein Urteil, das in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.
2. NV: Wird ein Revisionsverfahren vor dem BFH wegen Insolvenz des Steuerpflichtigen unterbrochen, ist § 249 Abs. 3 ZPO auch bei vorherigem Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht entsprechend anwendbar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.101018.XR18.16.0
Fundstelle(n): AO-StB 2019 S. 15 Nr. 1 BB 2018 S. 2709 Nr. 46 BFH/NV 2018 S. 1281 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2019 S. 453 ZIP 2019 S. 527 Nr. 11 QAAAG-98236