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BFH Urteil v. - IX R 3/18

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 22 Nr. 3; FGO § 126 Abs. 4;

Ertragsteuerliche Beurteilung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eines eigenen Grundstücks zum Zwecke der ökologischen Aufwertung zu einer Ausgleichs-/Ersatzfläche

Leitsatz

1. NV: Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer einem anderen zeitlich begrenzt unbewegliches Vermögen oder Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, gegen Entgelt zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt.

2. NV: Das FG hat als Tatsacheninstanz zu beurteilen, ob eine Vereinbarung zu einer Nutzung berechtigt oder den Eigentümer zur Unterlassung einer bestimmten Nutzung verpflichtet. Für die Abgrenzung kommt es hierbei entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung an und wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.200718.IXR3.18.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2709 Nr. 46
BFH/NV 2018 S. 1266 Nr. 12
DStZ 2019 S. 58 Nr. 3
EStB 2019 S. 11 Nr. 1
HFR 2019 S. 126 Nr. 2
KÖSDI 2018 S. 21024 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2018 S. 3291
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2019 S. 209
RAAAG-98240

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