Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 18 Abs 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9, § 8 Abs 1 S 1 BSHG§47V vom , § 10 Abs 6 BSHG§47V, § 1618a BGB
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - Reparaturkosten für ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug - Kenntnisgrundsatz - vorherige Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau
Leitsatz
Die für das Einsetzen der Sozialhilfe erforderliche Kenntnis wird nicht erst durch die spezifische Kenntnis von dem finanziellen Bedarf, sondern bereits durch die Kenntnis von der Bedarfslage vermittelt.