Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: Nachträgliche Änderung der Beschwerdeentscheidung aufgrund einer Gegenvorstellung; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung mit dem Ziel einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde
Leitsatz
1. Das Beschwerdegericht ist an seine Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO gebunden; es darf sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern.
2. Zur Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung, mit der die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erstrebt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:181018BIXZB31.18.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 8 Nr. 47 WM 2018 S. 2144 Nr. 45 ZIP 2018 S. 2229 Nr. 46 ZIP 2018 S. 87 Nr. 45 RAAAG-98480