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BGH Beschluss v. - IX ZB 31/18

Gesetze: § 318 ZPO, § 321a ZPO, § 4 InsO, § 6 InsO

Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters: Nachträgliche Änderung der Beschwerdeentscheidung aufgrund einer Gegenvorstellung; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung mit dem Ziel einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde

Leitsatz

1. Das Beschwerdegericht ist an seine Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO gebunden; es darf sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern.

2. Zur Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung, mit der die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erstrebt wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:181018BIXZB31.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 8 Nr. 47
WM 2018 S. 2144 Nr. 45
ZIP 2018 S. 2229 Nr. 46
ZIP 2018 S. 87 Nr. 45
RAAAG-98480

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