Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern: Freie Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht - Offshore-Anbindung
Leitsatz
Offshore-Anbindung
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, den die Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von Netzbetreibern jeweils mit im Wesentlichen gleichem Inhalt geschlossen hat, um zu gewährleisten, dass eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Genehmigungsanträgen nach einheitlichen Kriterien behandelt wird, unterliegt der freien Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht.