Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bestellung eines Nachlasspflegers für eine Stiftung; Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über unstatthafte Rechtsbeschwerden
Leitsatz
1. Gegen Entscheidungen in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen ist die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 3 FamFG nicht statthaft.
2. Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, kann das Rechtsbeschwerdegericht auch dann nicht selbst über die Zulassung der unstatthaften Rechtsbeschwerde entscheiden, wenn das Beschwerdegericht das Vorliegen eines Zulassungsgrunds verkannt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 7/14, FamRZ 2014, 1620).