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BFH Urteil v. - IV R 18/02 BStBl 2003 II S. 838

Gesetze: EStG §§ 18 Abs. 3, 16, 34

Verkauf einer Fahrschulniederlassung als steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung

Leitsatz

1. Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse —beim Veräußerer— zu entscheiden.

2. Wird ein Betriebsteil einer Fahrschule veräußert, so kann dessen Eigenständigkeit nicht allein aus dem Grund verneint werden, dass dem Betriebsteil im Zeitpunkt der Veräußerung nicht mindestens ein Schulungsfahrzeug (hier PKW oder Motorrad) zugeordnet ist.

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 838
BB 2003 S. 2390 Nr. 45
BFH/NV 2003 S. 1631
BFH/NV 2003 S. 1631 Nr. 12
BStBl II 2003 S. 838 Nr. 16
DB 2004 S. 118 Nr. 3
DStRE 2003 S. 1380 Nr. 23
FR 2003 S. 1181 Nr. 22
INF 2003 S. 927 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13933 Nr. 11
StB 2004 S. 129 Nr. 4
VAAAA-71835

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