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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 8 SO 49/16

Leitsatz

Leitsatz:

Regelungen eines Mehrbedarfs können nicht zu Lasten eines Hilfebedürftigen vereinbart werden, um ein von Seiten des Einrichtungsträgers als defizitär empfundenes Ergebnis von Vergütungsvereinbarungen auszugleichen. Der Gesetzgeber hat das Problem der Berechnung eines individuellen Hilfebedarfs dahin gehend zu lösen versucht, dass vor der Feststellung eines solchen Bedarfs nach § 75 Abs 4 S 2 SGB XII ein "Leistungsangebot" vorzulegen ist, "das die Voraussetzungen des § 76 SGB XII erfüllt". Gemeint ist damit auch die Angabe der konkreten Vergütung.

Fundstelle(n):
PAAAG-98728

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