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BFH Urteil v. - IV R 46/00

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 4

Bewertung von Nutzungsentnahmen

Leitsatz

1. Eine Nutzungsentnahme ist mit den (anteiligen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung zu bewerten, höchstens aber mit dem Marktwert der Nutzung (hier: höchstens der Marktmiete).

2. Entstehen für das außerbetrieblich genutzte Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens Erhaltungsaufwendungen durch Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer substanziellen Erhöhung des Teilwerts führen, sind diese Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren pro rata temporis den laufenden Kosten für das Wirtschaftsgut (bis zur jeweiligen Höhe des Marktwerts der Nutzung) hinzuzurechnen.

3. Von einer substanziellen Teilwerterhöhung ist auszugehen, wenn der Teilwert durch sämtliche Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen um mindestens 10 v.H. gesteigert wird.

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 1206 Nr. 23
BFH/NV 2003 S. 979
BFH/NV 2003 S. 979 Nr. 7
BFHR S. 454 Nr. 201
DStRE 2003 S. 773 Nr. 13
FR 2003 S. 735 Nr. 14
INF 2003 S. 481 Nr. 13
KÖSDI 2003 S. 13745 Nr. 6
XAAAA-71856

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