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BGH Urteil v. - I ZR 18/18

Gesetze: Art 17 Abs 1 CMR, Art 23 Abs 3 CMR, Art 25 Abs 2 Buchst b CMR

Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Berechnung der Haftungshöchstsumme bei Beschädigung des Gutes unter Hinzurechnung des Gewichts des unbeschädigt gebliebenen Verpackungs- oder Lademittels

Leitsatz

Bei einer der CMR unterfallenden Beförderung ist im Falle der Entwertung des Gutes bei der Berechnung der Haftungshöchstsumme gemäß Art. 25 Abs. 2 Buchst. b CMR in Verbindung mit Art. 23 Abs. 3 CMR das Gewicht des Verpackungs- oder Lademittels nicht hinzuzurechnen, wenn dieses unbeschädigt geblieben ist und ohne Einschränkung für weitere Transporte verwendet werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:111018UIZR18.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2018 S. 1521 Nr. 24
WM 2019 S. 555 Nr. 12
UAAAG-98975

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