Gesetze: Art 17 Abs 1 CMR, Art 23 Abs 3 CMR, Art 25 Abs 2 Buchst b CMR
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Berechnung der Haftungshöchstsumme bei Beschädigung des Gutes unter Hinzurechnung des Gewichts des unbeschädigt gebliebenen Verpackungs- oder Lademittels
Leitsatz
Bei einer der CMR unterfallenden Beförderung ist im Falle der Entwertung des Gutes bei der Berechnung der Haftungshöchstsumme gemäß Art. 25 Abs. 2 Buchst. b CMR in Verbindung mit Art. 23 Abs. 3 CMR das Gewicht des Verpackungs- oder Lademittels nicht hinzuzurechnen, wenn dieses unbeschädigt geblieben ist und ohne Einschränkung für weitere Transporte verwendet werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:111018UIZR18.18.0
Fundstelle(n): NJW-RR 2018 S. 1521 Nr. 24 WM 2019 S. 555 Nr. 12 UAAAG-98975