Gesetze: AO 1977 § 42EStG §§ 17, 20 Abs. 1 Nr. 1 und
2
Veräußerung von Aktien an eine nahe stehende PersGes
und anschließende ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung –
sog. Anteilsrotation
Leitsatz
Ein Missbrauch von
Gestaltungsmöglichkeiten liegt vor, wenn die Besteuerung von
Zuflüssen aus einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte aus
Kapitalvermögen im Ergebnis dadurch vermieden wird, dass
- zunächst das Entstehen einer
wesentlichen Beteiligung dadurch verhindert wird, dass ein Aktionär
(Vater) einen Teil der Aktien auf seine Kinder überträgt,
- die drei Hauptaktionäre der
AG, nämlich der Vater und zwei Schwäger, über Jahre hinweg keine
Dividendenausschüttungen beschließen und sich stattdessen die freien
Mittel der Gesellschaft in Form von Darlehen zukommen lassen,
- die Aktien sodann an eine vom Vater
beherrschte Personengesellschaft gegen Übernahme seiner
Darlehensverpflichtung gegenüber der AG veräußert
werden
- und die AG nach
Veräußerung die Ausschüttung einer
”Superdividende” in Höhe der den Gesellschaftern
gewährten Darlehen beschließt, die bei der Erwerberin mit den
übernommenen Darlehen verrechnet wird, zudem zur Wertlosigkeit der Aktien
führt und es deshalb der Erwerberin ermöglicht, eine
ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vorzunehmen.
Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht
erkennbar ist, welche Vorteile die erwerbende Personengesellschaft aus der
Transaktion ziehen
könnte.
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 854 BB 2003 S. 1718 Nr. 33 BB 2003 S. 1770 Nr. 34 BFH/NV 2003 S. 1246 BFH/NV 2003 S. 1246 Nr. 9 BStBl II 2003 S. 854 Nr. 16 DB 2003 S. 1716 Nr. 32 DStRE 2003 S. 1032 Nr. 17 FR 2003 S. 1028 Nr. 19 INF 2003 S. 647 Nr. 17 KÖSDI 2003 S. 13820 Nr. 8 BAAAA-71859