Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 4 AS 23/17 R

Gesetze: § 7 Abs 3 SGB 2, § 20 Abs 2 S 1 SGB 2, § 20 Abs 4 SGB 2, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 30 Abs 3 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, Art 6 Abs 1 GG

Arbeitslosengeld II - kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau - keine Antragsstellung wegen aufenthaltsrechtlicher Gesichtspunkte - Unterkunft und Heizung - bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip

Leitsatz

Wenn ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bewusst keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellt, führt dies nicht zur Erhöhung der Kopfteile der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:140618UB4AS2317R0

Fundstelle(n):
MAAAG-98995

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank