Arbeitslosengeld II - kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau - keine Antragsstellung wegen aufenthaltsrechtlicher Gesichtspunkte - Unterkunft und Heizung - bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip
Leitsatz
Wenn ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bewusst keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellt, führt dies nicht zur Erhöhung der Kopfteile der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.