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BGH Urteil v. - VI ZR 509/17

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB

Arzt -und Krankenhaushaftung bei Entbindung: Unterlassen der  vorgezogenen Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio; Beweislast für Behandlungsfehler wegen Überschreitung der empfohlenen EE-Zeit

Leitsatz

1. Eine Haftung wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative der Sectio kommt auch dann in Betracht, wenn die Sectio später durchgeführt wird als sie bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat.

2. Dafür, dass und in welchem Umfang in einer Überschreitung der empfohlenen EE-Zeit (Zeit von der Entscheidung zur Sectio bis zur Entwicklung des Kindes) ein Behandlungsfehler liegt, trägt der Geschädigte die Beweislast. Die Gefahren einer solchen Zeitüberschreitung sind für die Behandlungsseite nicht voll beherrschbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:280818UVIZR509.17.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 17 Nr. 1
LAAAG-99052

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