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BGH Urteil v. - IX ZR 38/16

Gesetze: Art 15 Abs 1 Buchst c VollstrZustÜbk 2007, Art 60 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 64 Abs 2a VollstrZustÜbk 2007

Internationaler Verbrauchergerichtsstand bei Ausrichtung einer schweizerischen Anwaltskanzlei auf Deutschland

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagten zu 1 und 2, Schweizer Rechtsanwälte, die eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt haben, aus einem Anwaltsvertrag wegen Anwaltsfehlern und die Beklagte zu 3, eine am 17. Juni 2011 von den Beklagten zu 1 und 2 gegründeten Anwaltsgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, auf Schadensersatz in Anspruch, weil die Beklagten zu 1 und 2 alle Passiven und Aktiven ihrer vormaligen Anwaltsgesellschaft in die neue Gesellschaft eingebracht hätten und diese deswegen nach Schweizer Recht neben den Beklagten zu 1 und 2 für deren Anwaltsfehler hafte. Die Beklagten betreiben eine Internetseite in deutscher und englischer Sprache, die von Deutschland erreichbar ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:060717UIXZR38.16.0

Fundstelle(n):
XAAAG-99155

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