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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 2/17

Streitig ist die Entziehung der Zulassung des Klägers. Der Kläger ist seit dem 23.10.1986 als fachärztlich tätiger Internist mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie in A-Stadt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Die vertragsärztliche Zulassung ruhte vom 1.10.2004 bis 31.3.2005.

Fundstelle(n):
UAAAG-99182

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