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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 318/17 KL

Im Streit steht der Sache nach die Frage, ob die Klägerin Arbeitgebern Aufwandsentschädigungen für Mitgliederwerbung zahlen darf, ferner die erlaubte Maximalhöhe der Provisionen allgemein und die Möglichkeit der Staffelung je nach Zahl der Angeworbenen pro Jahr.

Fundstelle(n):
RAAAG-99196

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