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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 SO 34/17

Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Freistellung von den Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe, die er im Zeitraum vom 18. Oktober 2011 bis zum 30. April 2015 beim Beigeladenen in Anspruch genommen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAG-99208

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