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BFH Beschluss v. - XI R 45/17

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 46 Abs. 1; ZPO § 48;

Besorgnis der Befangenheit eines Richters

Leitsatz

1. NV: Die gemeinsame Tätigkeit eines Richters am BFH und eines ehemaligen Richters und nunmehr im vorliegenden Revisionsverfahren Prozessbevollmächtigten in einem Senat bei einem FG begründet keine Besorgnis der Befangenheit, wenn kein engeres persönliches Verhältnis zwischen ihnen besteht.

2. NV: Der gemeinsame wöchentliche Sport in einem Fußballverein, den der Richter am BFH und der Prozessbevollmächtigte während dieser gemeinsamen Tätigkeit am FG ausgeübt haben, führt an sich ebenfalls nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.050918.XIR45.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 37 Nr. 1
NJW 2019 S. 112 Nr. 1
OAAAG-99265

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