Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Leitsatz
1. NV: Da das Betreiben einer Sportanlage im Allgemeinen nicht nur die passive Zurverfügungstellung des Grundstücks umfasst, ist die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.
2. NV: Ob besondere Umstände vorliegen, die bei der Überlassung einer Sporthalle ausnahmsweise die Annahme einer bloßen Raumüberlassung rechtfertigen, ist im Wesentlichen eine tatsächliche Feststellung, die das FG anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles zu treffen hat.
3. NV: Die Steuerbefreiung setzt keinen langfristigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit voraus.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.210618.VR63.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 52 Nr. 1 HFR 2019 S. 205 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2019 S. 94 UStB 2019 S. 10 Nr. 1 CAAAG-99269