Haftungsbescheid und bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners
Leitsatz
1. NV: Die Pflicht des Vereinsvorstands zur Abgabe korrekter Steuererklärungen besteht auch vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
2. NV: Der Vorstand hat die fortlaufende Pflicht, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) zu überprüfen.
3. NV: Eine nur (möglicherweise) bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners muss das FA im Rahmen der Ermessensausübung bei Erlass des Haftungsbescheids nicht berücksichtigen.
4. NV: In welchem Umfang die Haftungsschuld von der Restschuldbefreiung erfasst wird, ist erst nach dem Beschluss über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 4 InsO) zu klären.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.120618.VIIR2.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 6 Nr. 1 HFR 2019 S. 95 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2019 S. 253 ZAAAG-99270