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BFH Urteil v. - VII R 2/17

Gesetze: BGB § 26 Abs. 1; AO § 34 Abs. 1; AO §§ 51 ff.; AO § 69; AO § 149; AO § 191 Abs. 1 Satz 1; KStG § 31 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 1, Abs. 3; InsO § 38; InsO § 300;

Haftungsbescheid und bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners

Leitsatz

1. NV: Die Pflicht des Vereinsvorstands zur Abgabe korrekter Steuererklärungen besteht auch vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

2. NV: Der Vorstand hat die fortlaufende Pflicht, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) zu überprüfen.

3. NV: Eine nur (möglicherweise) bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners muss das FA im Rahmen der Ermessensausübung bei Erlass des Haftungsbescheids nicht berücksichtigen.

4. NV: In welchem Umfang die Haftungsschuld von der Restschuldbefreiung erfasst wird, ist erst nach dem Beschluss über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 4 InsO) zu klären.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.120618.VIIR2.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 6 Nr. 1
HFR 2019 S. 95 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2019 S. 253
ZAAAG-99270

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