Ablösezahlung für Besserungsscheine als unselbständiger Bestandteil des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG
Leitsatz
NV: Die Ablösezahlung für Besserungsscheine ist unselbständiger Bestandteil des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG, wenn bei der Kapitalgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Veräußerung ihrer Geschäftsanteile kein Besserungsfall gemäß Besserungsabrede eingetreten ist und die Ablösung nur dazu diente, dem Erwerber die Gewinnmöglichkeiten aus den Geschäftsanteilen an der Kapitalgesellschaft auf Dauer lastenfrei zu übertragen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.200718.IXR31.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 13 Nr. 1 DStZ 2018 S. 902 Nr. 24 EStB 2019 S. 14 Nr. 1 GmbHR 2018 S. 1329 Nr. 24 HFR 2019 S. 17 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21059 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2019 S. 89 JAAAG-99271